Garantie

Herstellergarantie/Garantiebestimmungen und Service für SachsenRAD E-Bikes (Stand 09/2023)


Gewährleistung und Garantie:
Gewährleistungsansprüche können Sie innerhalb eines Zeitraumes von maximal 24 Monaten, gerechnet ab Kaufdatum, erheben. Die Gewährleistung ist auf die Reparatur oder den Austausch des beschädigten Bauteils / E-Bikes beschränkt und erfolgt nach unserer Wahl. Unsere Gewährleistung ist für Sie stets kostenlos. Sie gilt jedoch nicht, wenn andere Mängel als Material- und Verarbeitungsfehler festgestellt werden.

Garantie auf Rahmen:
Auf den Rahmen wird eine fünfjährige Garantie auf Bruchsicherheit gegeben. Die Garantie beginnt ab dem Kaufdatum. Im Falle eines Rahmenbruches bieten wir Ihnen gegen Vorlage des Kaufbeleges den Umtausch des E-Bikes oder eine Gutschrift, abzüglich einer Nutzungspauschale, an. Die Höhe der Nutzungspauschale richtet sich nach dem Zeitraum, seitdem Sie das E-Bike gekauft haben. Die Garantie gilt nicht, wenn andere Mängel als Material- und Verarbeitungsfehler festgestellt werden - sowie in dem Fall, dass Sie Löcher in den Rahmen gebohrt haben um z.B. Zubehörteile an zu bauen. Hier erlischt auch die Garantie auf die Elektronik Ihres E-Bikes.

Garantie auf Akku:

Wir gewähren eine Garantie von 12 Monaten auf die ordnungsgemäße Funktion des Akkus. Die Garantie beginnt ab dem Kaufdatum. Die Garantieleistung ist auf die Reparatur oder den Austausch des Akkus beschränkt und erfolgt nach der Wahl von SachsenRAD. Die Garantieleistung ist für Sie stets kostenlos. Die Garantie gilt nicht, wenn andere Mängel als Material- und Verarbeitungsfehler festgestellt werden. Veränderungen durch Verschleiß, wie z.B. Kapazitätsminderungen, sind ausdrücklich von der Garantie ausgenommen.

Allgemein

  1. Der Anspruch auf Gewährleistung bzw. Garantie muss durch Vorlage des Kaufbelegs des Käufers nachgewiesen werden.
  2. Die Untersuchung der Störung und ihrer Ursachen erfolgt stets durch LEICKE. Die im Rahmen der Gewährleistung oder Garantie ausgetauschten Bauteile gehen in unser Eigentum über.
  3. Bei berechtigtem Gewährleistungs- bzw. Garantieanspruch gehen die Kosten des Versandes und die Kosten des Aus- und Einbaus zu Lasten auf LEICKE.
  4. Wenn das E-Bike von Dritten oder durch Einbau fremder Teile verändert worden ist bzw. eingetretene Mängel in ursprünglichem Zusammenhang mit der Veränderung stehen, erlischt der Gewährleistungs- und Garantieanspruch. Ferner erlischt er, wenn die in der Bedienungsanleitung gemachten Vorschriften über die Behandlung und Benutzung des Fahrrades nicht befolgt worden sind. Dies betrifft insbesondere die bestimmungsgemäße Verwendung sowie die Pflege- und Wartungsanweisungen.
  5. Nicht eingeschlossen in die Gewährleistung bzw. Garantie sind:
    • a) Bauteile, die dem Verschleiß, Verbrauch oder der Abnutzung unterliegen (ausgenommen eindeutiger Material bzw. Herstellungsfehler), wie z. B.: Reifen, Leuchtmittel, Sattel, Bremsbauteile, Ständer, Akku/Batterie, Kette, Zahnkränze, Griffe, Sicherung, Schaltungsritzel, Aufkleber/Dekore, Kabel, Bowdenzüge usw.
    • b) Schäden, die zurückzuführen sind auf:
      - die Nichtverwendung von Original-Ersatzteilen
      - Manipulation der Steuersoftware der Motorsteuerung (inkl. Entdrosseln, Tunen, etc.)
      - den unsachgemäßen Einbau von Bauteilen des Käufers oder eines Dritten.
      - Schäden, die durch Steinschlag, Hagel, Streusalz, Industrieabgase, mangelnde Pflege, ungeeignete Pflegemittel, usw. entstanden sind.
    • c) Verbrauchsmaterial, das nicht in Zusammenhang mit Reparaturarbeiten an anerkannten Störungen steht.
    • d) alle Wartungsarbeiten oder sonstige Arbeiten, die durch Abnutzung, Unfall oder Betriebsbedingungen so wie Fahren unter Nichtbeachtung der Herstellerangaben entstehen.
    • e) alle Vorkommnisse, wie Geräuschentwicklung, Schwingungen, Farbveränderungen, Abnutzung, usw., die die Grund- und Fahreigenschaften nicht beeinträchtigen.
    • f) Kosten für Wartungs-, Überprüfungs- und Säuberungsarbeiten.
  6. Der Anspruch auf Gewährleistung bzw. Garantie berechtigt den Kunden, nur die Beseitigung des Mangelszu verlangen. Ansprüche auf Rückgabe oder Minderung des Kaufpreises gelten erst nach Fehlschlägen der Nachbesserung. Der Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird nicht gewährt.
  7. Durch eine ausgeführte Gewährleistung bzw. Garantie wird die Gewährleistungs- bzw. Garantiedauer weder erneuert noch verlängert. Die Geltendmachung nach Ablauf des Zeitraumes ist ausgeschlossen.
  8. Andere als die vorstehend aufgeführten Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen sind nur dann gültig, wenn sie von LEICKE GmbH / SachsenRAD schriftlich bestätigt sind.
Sollte ein technisches Problem mit dem von Ihnen erworbenen E-Bike auftreten, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Support-Hotline von LEICKE GmbH / SachsenRAD auf.